Rehabilitation von Patientinnen mit Mammakarzinom
Eine Krebserkrankung ist für die Patientin sowohl mit physischen als auch psych- ischen Belastungen verbunden. Mit dieser Diagnose kommt eine Vielzahl an Ver- änderungen auf die Betroffene zu. Eine Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an die Therapie kann helfen, die durch die Erkrankung und deren Behandlung ent- standenen Beeinträchtigungen zu beseitigen oder zu mindern.
Ziel einer Rehabilitationsmaßnahme ist die Krankheitsbewältigung auf psychischer, physischer und sozialer Ebene sowie die Wiedereingliederung der Patientin in Alltag und Berufsleben. In der Regel umfasst sie einen Zeitraum von 3 - 4 Wochen. Für die Antragstellung ist der zuletzt behandelnde Arzt zuständig. Die folgende Darstellung bietet Ihnen einen Überblick über Art und Zeitpunkt der Maßnahme sowie die Zuständigkeit der Antragstellung.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel über die Deutsche Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung
Service-Tel.: 0800 1000 48 00
www.deutsche-rentenversicherung.de
Beispiele:
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Service-Tel.: 0800 1000 48 003
www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de
www.drv-md.de